Unser Ferienhaus wurde mit großer Hingabe und Feingefühl denkmalschutzgerecht und ökologisch restauriert und liebevoll eingerichtet. Vieles an unserem Haus ist in Eigenleistung und mit viel Herzblut entstanden. Die Möbel wurden zum größten Teil selbst entworfen und vom Schreiner maßangefertigt. Ein umsichtiger und respektvoller Umgang mit dem Haus und dessen Einrichtung ist die Voraussetzung einer langfristigen Werterhaltung und demzufolge Zufriedenheit unserer Gäste. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind erstellt worden, um eine klare Mietvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter zu gewährleisten. Die Mietbedingungen sind in Anlehnung an die üblichen Mietbedingungen erstellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur mietweisen Überlassung des Ferienhauses AUSZEIT in Monschau
§ 1 Geltung der AGB
§ 2 Beherbergungsvertrag
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Personenanzahl
Das Ferienhaus steht maximal 6 Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung des Ferienhauses erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter allgemein berechneten Preis. Der Mieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 4-fachen Übernachtungsgrundpreis, in Höhe von 100,00 Euro pro untergebrachte Person, berechnet. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Die Zahlung des Gesamtmietpreises erfolgt spätestens bis 2 Wochen vor Reisebeginn. Sie erfolgt per Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto. Werden diese Fristen nicht eingehalten, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall treten die vorgegebenen Stornobedingungen gemäß § 7 in Kraft.
§4 Allgemeine Rechte und Pflichten
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte oder grob fahrlässige Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Das Haus ist während des Ferienaufenthaltes vom Mieter sauber zu halten und ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Am Ende der Mietzeit ist das Haus in aufgeräumtem Zustand zu verlassen. Eine obligatorische Endreinigung wird durch den Vermieter durchgeführt und dem Mieter mit 80 Euro berechnet (im Mietpreis enthalten). Die Reinigung von Küchengeräten und -möbeln, starken Verschmutzungen des Fußbodens, bzw. der Glasflächen, und das Ausräumen der Spülmaschine ist nicht in der Endreinigung enthalten und wird je nach zusätzlichem Aufwand zusätzlich berechnet. Bei normaler Nutzung des Hauses sollte dies nicht nötig sein.
Pflichten des Vermieters
Das Ferienhaus wird bei der Anreise vom Vermieter in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand übergeben. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden aus unerlaubter Handlung und / oder unsachgemäßer Handhabung oder Nutzung der Wohnung und des Inventars sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
§5 Ausstattung
Das Haus enthält zwei Badezimmer (1. Bad im EG mit Dusche und WC, 2. Bad im DG mit Regendusche und Waschkommode) und ein separates WC im 1.OG. Es verfügt über 3 Schlafräume mit Doppelbetten, eine offene Wohnküche mit Vollausstattung (Geschirr, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Pfannen/Töpfe etc.), Mikrowelle, Spülmaschine, Induktionsherd, Kühlschrank mit Gefrierfach und Ofen. Bettdecken, Kissen, Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sind im Preis inbegriffen.
§6 Haustiere / Insekten
Haustiere dürfen leider nicht mitgebracht werden. Für das evtl. Vorkommen von Insekten oder Tieren in oder um das Haus herum kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
§7 Rücktritt vom Vertrag / Stornierung
a) Ein Rücktritt des Mieters von dem Beherbergungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, oder reist der Mieter später an und/oder früher ab als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter den vollen vereinbarten Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
b) Der Mieter kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag lediglich dann zurücktreten, wenn zwischen ihm und dem Vermieter ein solches Rücktrittsrecht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ein solches Rücktrittsrecht des Mieters erlischt dann, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Stichtag schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
c) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.
d) Stornierung: Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Mieter zur kostenfreien Stornierung bis 7 Tage vor Beginn der Mietzeit berechtigt. Die Kosten bei kurzfristigeren Stornierungen betragen:
e) Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter ausgeübt werden, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
f) Für Buchungen über Buchungsplattformen im Internet gelten die dort hinterlegten Stornierungsbedingungen.
g) Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
h) Erscheint der Mieter am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert und §7, Absatz d) (2) tritt in Kraft.
i) Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
j) Ferner sind Mieter und Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund für den Vermieter liegt vor, wenn
l) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Sonderbestimmungen zu COVID-19: Sollte Ihnen ein Aufenthalt in unserem Ferienhaus durch in Deutschland geltenden Corona-Auflagen oder Gesetze nicht möglich sein, dann können Sie selbstverständlich stornieren. Die volle bis dahin gezahlte Summe erstatten wir Ihnen entgegen den vorgenannten Rücktrittsregelungen in diesem Falle zurück. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
§8 Haftung
§9 Anreise / Schlüsselübergabe / Abreise
Anreise: Das Ferienhaus steht dem Mieter am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezugsfertig zur Verfügung. Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter möglich. Die Anreise muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab mit dem Vermieter vereinbart.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vorheriger zeitlicher Abstimmung mit dem Vermieter persönlich. Bei späten Anreisen werden dem Mieter zum eigenständigen Check-In die Schlüssel in einer Schlüsselbox hinterlegt. Die Schlüsselbox befindet sich direkt an der Haustür des Ferienhauses, der Zahlencode zur Öffnung des Zahlenschlosses wird dem Mieter ein paar Tage vor Anreise mitgeteilt.
Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Haustürschlüssel. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel haftet der Mieter für sämtliche sich aus dem Verlust ergebenden Schäden. Der Verlust eines Schlüssels wird, unbeschadet weiterer möglicher Schadenersatzansprüche, mit EUR 100,00 berechnet.
Auszug am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr. Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter und gegen Aufpreis möglich. Ausnahme: Fällt der Abreisetag auf einen SONNTAG, kann der Mieter (nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter) das Mietobjekt bis abends 18:00 Uhr ohne Aufpreis nutzen.
§10 Datenschutz
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit zur ordnungsgemäßen Organisation des Betriebes des Ferienhauses erforderlich erhoben. Hierzu zählen Name des Mieters, seine Anschrift, sowie seine Kontaktdaten. Im Übrigen werden die einschlägigen Vorschriften der DSGVO berücksichtigt.
§ 11 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjektes als Gerichtsstand. Maßgebend ist deutsches Recht.
§12 Schlussbestimmungen